Veröffentlicht seit : 16.01.2014
Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern; Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken in „schwarzen Flecken“ der Grundversorgung
Nach Nr. 4.1.3 BbR ist die Gemeinde Thurmansbang in Gebieten, die „schwarze Flecken“ der Grundversorgung sind, verpflichtet, im Rahmen des Förderverfahrens:
1. zu analysieren und dokumentieren, dass die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s und Upload-Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln erreicht werden kann, und
2. nachzuweisen, dass im Rahmen der Markterkundung die im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber einzeln schriftlich zu ihren Ausbauplänen befragt worden sind und die danach für den Netzausbau/ die Netzmodernisierung getätigten und geplanten Investitionen für eine Bedarfsdeckung nicht ausreichen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.
Zu 1.: Dokumentation zum Vorhandensein weniger wettbewerbsverzerrender Mittel
Die Gemeinde Thurmansbang kommt zu dem Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln möglich erscheint. Begründung: Die Gemeinde hat keine eigenen TK-Unternehmen oder Stadtwerke, welche die Versorgung günstiger sicherstellen könnten; auch existiert kein im örtlichen Umfeld tätiger Energieversorger, der eine TK-Versorgung betreibt.
Die Gemeinde Thurmansbang hat zudem mit Schreiben vom 06.09.2013 eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt. Die Bundesnetzagentur hat folgende Stellungnahme abgegeben:
Link zu der Stellungnahme der Bundesnetzagentur
Zu 2.: Dokumentation der nicht ausreichenden Investitionen von Netzbetreibern und hoher Marktzutrittsschranken
Die Gemeinde Thurmansbang ist nach dem Ergebnis der Bedarfsumfrage und der Markterkundung zu dem Schluss gekommen, dass die von den Netzbetreibern getätigten und geplanten Investitionen nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt. Begründung: Im Erschließungsgebiet befinden sich viele kleine Ortsteile. Die Entfernungen der einzelnen Ortsteile voneinander sind relativ groß und die Anzahl der Haushalte vergleichsweise gering. Dies ist offenbar die Ursache für die fehlende Rentabilität von Investitionen und führte dazu, dass für das Erschließungsgebiet kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.
Thurmansbang, 16.01.2014
Gemeinde Thurmansbang
Martin Behringer, Bürgermeister