Veranstaltungen - Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

Beschreibung:

Jede öffentliche Veranstaltung ist anzeigepflichtig. In den meisten Fällen geht damit auch eine Gestattung zum Betrieb einer vorübergehenden Schank- und Speisewirtschaft einher. Es handelt sich hierbei überwiegend um Vereinsfeste, die im Freien, in Hallen oder Zelten abgehalten werden. Die Sperrzeit beginnt um 5:00 Uhr.

Notwendige Unterlagen:

Evtl. Mietvertrag für die Festhalle der Gemeinde, bzw. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück die Veranstaltung stattfinden soll.

Wann / Frist:

Spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung

Gebühren:

Unterschiedlich nach Art der Veranstaltung

Ihre zuständige(n) Ansprechperson(en):

 

Name: Oswald, Andreas (Verw.Angestellter)
  Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Wahlen, Land-und Forstwirtschaft, Sozialwesen, Jugend und Sport, Gesundheitswesen
Kontakt:  Tel. 08504 9122 10, Fax 08504 9122 23
eMail: andreas.oswald@thurmansbang.de
Büro: 1. Stock, Zimmer 14

 

 

Name: Obermeier, Lena
(Verw.Angestellte)
   Mitteilungsblatt; Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Land-und Forstwirtschaft, Sozialwesen, Jugend und Sport, Gesundheitswesen, Jagd
Kontakt: Tel. 08504 9122 12, Fax 08504 9122 23
eMail: lena.obermeier@thurmansbang.de
Büro: 1. Stock, Zimmer 13

 

 

Name:

Wenzel Verena (Verw. Angestellte)

 

Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit u.
Ordnung, Land- und Forstwirtschaft,
Sozialwesen, Gesundheitswesen

Kontakt: Tel. 08504 9122 18, Fax 08504 9122 23
eMail: verena.wenzel@thurmansbang.de
Büro: 1. Stock, Zimmer 13