Wenn ein Hund nicht mehr in der Gemeinde gehalten wird, ist er abzumelden. Insbesondere, wenn der Hund verendet, bzw. entlaufen ist, oder er getötet oder veräußert wurde. Ebenso bei Umzug des Besitzers in eine andere Gemeinde.
Name: | Wührer Nicole (Verw.Angestellte, stv. Kassenverwalterin) |
Finanzverwaltung | |
Kontakt: | Tel. 08504 9122 21, Fax 08504 9122 23 |
eMail: | nicole.wuehrer@thurmansbang.de |
Büro: | 2. Stock, Zimmer 26 |
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