Stundungen

Beschreibung:

Stundungsanträge sind unter Angabe von Gründen sowie eines Zahlungsvorschlages (Höhe und Zeitpunkt der Ratenzahlungen) an die Kämmerei zu richten. Für die Stundung werden Zinsen in Höhe von 0,5% je Monat vom jeweiligen Restbetrag erhoben. Werden die Raten vom Zahlungspflichtigen nicht pünktlich oder nicht in der vereinbarten Höhe eingehalten, ist die genehmigte Stundung gegenstandslos. Der Betrag ist dann umgehend zur Zahlung fällig.

Hinweise aus dem Bayernportal

Ihre zuständige(n) Ansprechperson(en):

 

Name:

Pfoser, Konrad
(Geschäftsstellenleiter, stv. Kämmerer)

 

Geschäftsleitung, Schule und Kultur, Personalwesen
Finanzverwaltung, Kämmerei, Steuern u. Abgaben, Wirtschaftsförderung, Kassen u. Wirtschaftswesen

Kontakt: Tel. 08504 9122 15, Fax 08504 9122 23
eMail: konrad.pfoser@thurmansbang.de
Büro: 1. Stock, Zimmer 15

 

 

Name:

Friedl, Claudia 

(Kassenverwalterin)

  Finanzverwaltung, Personalwesen                                         
Kontakt:  Tel. 08504 9122 26, Fax 08504 9122 23
eMail: claudia.friedl@thurmansbang.de
Büro: 2 Stock, Zimmer 26